Hierzu fĂĽhrt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Ab 1.1.2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 € brutto pro Stunde - aktuell sind es 12,41 €. Die Bundesregierung hatte den Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.
Auch die Minijob-Grenze steigt zum 1.1.2025. Sie erhöht sich von 538 € auf 556 € brutto. Denn der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Minijob-Grenze mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn, die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung. Dort ist auch ein FAQ zum Mindestlohn veröffentlicht. Zum Mindestlohn-Rechner gelangen Sie hier.Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 29.11.2024 (il)
infoCenter/Lexika/Grundlagen
Romanowski, Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)
GrundlagenSchönfeld/Plenker, Geringfügige Beschäftigung, Lexikon
Fundstelle(n):
NWB ZAAAJ-80760